Teilnahmebedingungen – Gartenwettbewerb „Kleine Wildnis“

Die GRÜNEN Vöcklabruck, Oberer Buchleitenweg 4, 4840 Vöcklabruck veranstalten den Wettbewerb “Kleine Wildnis“ (nachfolgend „Wettbewerb“). Für die Durchführung dieses Wettbewerbs, die Teilnahme daran und die Gewinnermittlung gelten die gegenständlichen Teilnahmebedingungen.

1.1 Teilnahmeberechtigung 

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen die einen Garten/Balkon in der Stadt Vöcklabruck betreuen, sofern der Teilnehmer aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, muss eine nach diesen Teilnahmebedingungen erforderliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten gegeben sein (siehe Punkt 1.2.d).
  2. Jeder Teilnehmer kann nur einmal am Wettbewerb teilnehmen.
  3. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
  4. Die Grünen Vöcklabruck behalten sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel und/oder von der Gewinnermittlung auszuschließen, wenn der Verdacht besteht, dass sich dieser Teilnehmer unerlaubter Hilfsmittel bedient oder die Durchführung manipuliert.

1.2 Teilnahmeformen

  1. Eine gültige Teilnahme am Wettbewerb setzt das korrekte Ausfüllen des Teilnahmeformulars sowie die Abgabe der Datenschutzerklärung voraus.
  2. Der Wettbewerb ist so gestaltet, dass der Teilnehmer einen Wettbewerbsbeitrag (Fotos und Kurzbeschreibung) einsenden muss. In diesem Fall hat der Teilnehmer neben der Teilnahme- und Datenschutzerklärung (siehe Punkt a.) auch die Einverständniserklärung zur Verwendung und Veröffentlichung des Wettbewerbsbeitrags (nachfolgend „Einverständniserklärung“) abzugeben.  Der Wettbewerbsbeitrag ist gemeinsam mit dem Teilnahmeformular, der Einverständniserklärung und der Datenschutzerklärung entweder elektronisch per Upload auf der Anmeldeformular Gartenwettbewerb „Kleine Wildnis“ oder in Papierform per Post an Die GRÜNEN Vöcklabruck, Oberer Buchleitenweg 4, 4840 Vöcklabruck, Kennwort „Kleine Wildnis“, zu übermitteln.
  3. Andere Formen der Teilnahme sind ausgeschlossen.
  4. Hat der Teilnehmer im Zeitpunkt der Teilnahme am Gewinnspiel das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, hat der Erziehungsberechtigte des Teilnehmers der Teilnahme durch die ausdrückliche Akzeptanz der gegenständlichen Teilnahmebedingungen, der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls der Einverständniserklärung zuzustimmen.

1.3 Wettbewerbsbeitrag

  1. Gewinnt der Teilnehmer, wird sein Wettbewerbsfoto, sein Foto und sein Name eventuell veröffentlicht. Dazu gibt der Teilnehmer seine ausdrückliche Zustimmung.

1.4 Teilnahmezeitraum

  1. Die Teilnehmer können sich  bis 30. Juli 2024 (nachfolgend „Teilnahmezeitraum“) zur Teilnahme am Wettbewerb anmelden. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der unter Punkt 1.2 dargestellten Teilnahmeformen.
  2. Alle Anmeldungen, die nach Ablauf des Teilnahmezeitraums einlangen, werden für die Gewinnermittlung nicht mehr berücksichtigt. Werden Teilnahme- und/oder Wettbewerbsbeiträge per Post gesendet, müssen diese innerhalb des Teilnahmezeitraums auch tatsächlich eingelangt sein, damit die Teilnahme rechtzeitig erfolgt.
  3. Die Grünen Vöcklabruck sind berechtigt, den Teilnahmezeitraum zu verkürzen oder das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden, wenn eine korrekte Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr möglich erscheint, wie insbesondere bei Vorliegen technischer oder rechtlicher Probleme.

1.5 Gewinnbeschreibung

Gutscheine im Gesamtwert von 300 € je Kategorie Balkon und Garten. Eine Ablöse der dargestellten Preise in bar oder in andere Gewinne ist nicht möglich.

1.6 Gewinnermittlung

  1. Die Ermittlung des/r Gewinner/s erfolgt bis spätestens Ende September 2024 unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch eine unabhängige Jury.
  2. Ermittelt werden der Gewinner des Hauptgewinns und die Gewinner der weiteren Gewinne. Sollte ein Teilnehmer mehrmals am Gewinnspiel teilgenommen haben und mehrfach als Gewinner ermittelt werden, gilt er ausschließlich für den ersten ermittelten Gewinn als Gewinner und ein Ersatzgewinner wird ermittelt.
  3. Jeder ermittelte Gewinner kann auf seinen Gewinn verzichten. In diesem Fall wird der Gewinn einem Ersatzgewinner zugeteilt.

1.7 Gewinnverständigung 

  1. Nach der Gewinnermittlung verständigen die Grünen Vöcklabruck jeden Gewinner über die von ihm im Teilnahmeformular angegebenen Kontaktdaten telefonisch oder per email.
  2. Gleichzeitig mit der Gewinnverständigung wird jeder ermittelte Gewinner aufgefordert, sich binnen 1 Wochen zu melden und die Annahme des Gewinns zu bestätigen. Die Übergabe erfolgt entweder persönlich im Rahmen eines Events oder durch postalische Übermittlung. Bestätigt ein Gewinner nicht oder nicht innerhalb des genannten Zeitraums die Gewinnannahme oder verzichtet er auf seinen Gewinn, wird ihm der Gewinn nicht zugeteilt. In diesen Fällen verständigen die Grünen Vöcklabruck  den ersten Ersatzgewinner, für den hinsichtlich der Gewinnannahme das Gleiche gilt. Sollte auch der Ersatzgewinner den Gewinn nicht annehmen, werden der zweite und gegebenenfalls der dritte Ersatzgewinner verständigt und ihnen nacheinander die Gewinnannahme angeboten. Nimmt auch kein Ersatzgewinner den Gewinn an, verfällt der Gewinn.
  3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers, sämtliche Daten korrekt anzugeben und insbesondere sicherzustellen, dass Telefonnummer und E-Mailadresse gültig und aktiv sind. Sollte der Teilnehmer Daten unrichtig und/oder falsch angeben und die Grünen Vöcklabruck infolge dessen keine Gewinnverständigung vornehmen können, sind die Grünen Vöcklabruck nicht verpflichtet, die richtige Nummer bzw. Adresse ausfindig zu machen. Die Grünen Vöcklabruck übernehmen keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Teilnehmerdaten. Sämtliche Nachteile, die sich aus der Angabe von fehlerhaften und/oder unvollständigen Teilnehmerdaten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

1.8 Gewährleistung und Haftung

  1. Die Grünen Vöcklabruck übernehmen keine Haftung oder Gewähr für die Durchführung des Wettbewerbs. Sollte der Wettbewerb (auch) online durchgeführt werden, übernehmen die Grünen Vöcklabruck  insbesondere keine Haftung oder Gewähr für die Verfügbarkeit und die Funktion der Teilnahmemöglichkeit.
  2. Die Grünen Vöcklabruck haften nur für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um Personenschäden.

1.9 Sonstiges

  1. Alle verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen sind zwecks sprachlicher Vereinfachung in der männlichen Form gehalten; sie gelten aber unterschiedslos auch für und in der weiblichen Form.
  2. Der Rechtsweg im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Gewinnspiel ist ausgeschlossen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend auch für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweisen.
  4. Auf das Gewinnspiel und die gegenständlichen Teilnahmebedingungen ist österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen anzuwenden.
  5. Gerichtsstand ist der jeweils allgemeine Gerichtsstand von den Grünen Vöcklabruck.

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