Wo, was, wie dicht oder hoch gebaut wird, alte Gebäude nachgenutzt oder abgerissen werden, bewegt die Bürger:innen.
Oft heißt es von Seiten der Baubehörde (Bürgermeister), da kann man leider nichts machen („das ist gewidmetes Bauland und Recht des Eigentümers“) oder die Verantwortung wird abgeschoben („Der Denkmalschutz hat nichts gegen einen Abriss.“). Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass die Stadt sehr wohl Instrumente der Raumordnung nutzen und gestaltend eingreifen kann. Drei Beispiele:
„Nothaft Villa“
Da es für dieses Gebiet keinen Bebauungsplan gibt, der Bebauungshöhen und Dichte regelt, hat der Gemeinderat nach anfänglichem Widerstand des Bürgermeisters ein Neuplanungsgebiet mit dem Ziel der Erstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Das Land hat die entsprechende Verordnung, die auch den Erhalt des Bestandsgebäudes beinhaltet, nicht genehmigt. In einem neuerlichen Beschluss wurde das herausgenommen und die Bebauungshöhe mit maximal vier Geschoßen im Norden und drei im Süden mit einer maximalen Dichte von 0,9 sowie der bestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes bzw. wenn notwendig Neupflanzung von größeren Bäumen und die Notwendigkeit eines Verkehrskonzeptes festgelegt. Aus Sicht der Grünen wäre folgende Vorgehensweise sinnvoller gewesen: die Befassung des Raumplanungsausschusses und damit die Einbeziehung des Gemeinderates sofort nach Information der Grundstückseigentümerin über die Verkaufsabsicht an den Bürgermeister. Die Stadt hätte damit von Beginn an gestaltend eingegriffen und die Rahmenbedingungen festgelegt, noch bevor konkrete Projekte entwickelt wurden. Vielleicht wäre es damit gelungen, auch den Bestand der Villa zu erhalten.
Areal Kunstmühle
Bei der 7500 Quadratmeter großen Fläche zeigen sich deutlich die unterschiedlichen Herangehensweisen. Mit dem eingebrachten Diskussionsvorschlag „Quartier Vöcklawasser“ (siehe letzte Stadttrommlerin und voecklabruck.org) wollen wir, dass breiter über Grundstücksgrenzen und Verkehrsflächen sowie Wohnungsnutzung hinaus gedacht wird. Dazu soll es einen städtebaulichen Wettbewerb geben. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung waren durchaus positiv, die des Bürgermeisters verhalten bis negativ („darf die Stadt nichts kosten …“). Die Fraktionen müssen sich nun im Raumplanungsausschuss Ende Februar auf die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb einigen. Dann steht fest, wie ausgeprägt der Mut zum Gestalten ist. Ärgerlich ist, dass ein Dringlichkeitsantrag der Grünen für ein Neuplanungsgebiet für das benachbarte „Holzleitner-Areal“ von den anderen Fraktionen abgelehnt wurde. Auch hier gibt es seitens der Eigentümer Verkaufsabsichten und keinen Bebauungsplan. Der Raumplanungsausschuss wird sich auch mit dieser Angelegenheit befassen.
Kindergarten im Pfarrhof
Es gibt einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates für die Schaffung weiterer Kinderbetreuungsgruppen im Kath. Pfarrhof – aus umwelt- und raumplanerischer Sicht sehr sinnvoll: Bereits versiegelte Flächen würden einer neuen Nutzung zugeführt. Kindergarten- und Krabbelgruppen wären für viele Nutzer:innen fußläufig erreichbar. Im Sommer stockten die Gespräche mit dem Eigentümer. Der Bürgermeister schwenkte auf die Neubauvariante auf der grünen Wiese (beim Seniorenheim) um. Eine Information des Gemeinderates erfolgte nicht. Mandataren der ÖVP und Grünen ist es zu verdanken, dass die Gespräche mit dem Pfarrhof-Eigentümer wieder aufgenommen wurden und hoffentlich bald positiv zu Ende gebracht werden können. Den Grünen ist wichtig, dass in die konkrete Planung die Leitungen von Caritas- und Gemeinde-Kindergarten einbezogen werden.