Grüne: Unfairer Wahlkampf von VP, FP, SP

Verstoß gegen Beschluss des Gemeinderates zu Plakatständern und Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde

Am 5.7. beschloss der Gemeinderat einstimmig, Plakatständer für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl frühestens am 13. August aufzustellen. „Gegen diesen Beschluss haben VP, SP und FP verstoßen“, ärgert sich Grün-Sprecher Stefan Hindinger. VP und SP wünschen auf ihren Plakaten „Einen schönen Sommer“. Die FP plakatiert die Landes-FP-Werbung. Alles keine Veranstaltungseinladungen, die vom Beschluss ausgenommen wären, so die Grünen. SP und FP befinden sich bereits seit dem Frühjahr im Dauerwahlkampf. „Alle Versprechen dieser Parteien für einen kurzen, fairen Wahlkampf sind angesichts ihrer vielen Plakate und Postwürfe ein schlechter Witz“, so Hindinger. Die Grünen kritisieren auch die Öffentlichkeitsarbeit der Stadtgemeinde. Alles ist auf Bürgermeisterin Köblinger zugeschnitten. Die Stadträt*innen, außer die der VP, kommen in den Aussendungen nicht vor. „In der Wahlwerbung wird von einem „Miteinander“ gesprochen, tatsächlich betreibt die Bürgermeisterpartei eine Gleichsetzung von Gemeinde und VP“, kritisiert Hindinger. Auch das widerspricht dem Gemeinderatsbeschluss. „In der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde (Rathauskurier, Website, Facebook, Pressegespräche und Presseaussendungen) ist darauf zu achten, dass alle Stadträte/innen (in ihrem Kompetenzbereich) vorkommen.“

Einstimmiger Beschluss des Gemeinderates vom 5.7.21

Begrenzung der Plakatständer

  • Beschränkung der Intensivphase des Wahlkampfes auf 6 Wochen vor der Wahl (Plakatierung, Aussendungen, Inserate etc. – nicht vor dem 13.8.2021)
  • Beschränkung der Anzahl der Plakatständer (A-Ständer/Dreieck-Ständer A 1 bzw. A 0) pro wahlwerbender Liste auf 30 Stück (inklusive der Stadt- oder Bezirksparteien aufgestellten Plakatständer für die Landtagswahl)
  • keine Plakate auf Straßenlaternen
  • Für Veranstaltungen dürfen noch bis zu 10 zusätzliche Plakatständer (2 Wochen vor der Veranstaltung) aufgestellt werden.
  • Nicht betroffen von dieser Regelung sind von den Landesparteien gebuchte Mittel- und Großflächenplakate (größer als A 0) für die Landtagswahl.

Faire Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde

  • Im Zeitraum 10 Wochen vor und bis zur Wahl werden keine Beiträge seitens der Gemeinde im Regionalfernsehen geschaltet.
  • In der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde (Rathauskurier, Website, Facebook, Pressegespräche und Presseaussendungen) ist darauf zu achten, dass alle Stadträte/innen (in ihrem Kompetenzbereich) vorkommen.

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