Gemeinderatsmehrheit gegen Antrag der Grünen
Der Antrag der Grünen auf vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls in allen Phasen des Asylverfahrens und Reform des humanitären Bleiberechts wurde in der letzten Gemeinderatssitzung diskutiert. Anlass für die Resolution an die Bunderegierung war die Abschiebung von Schüler*innen und deren Familien nach Georgien Ende Jänner. Alle Betroffenen hatten ihren Lebensmittelpunkt in Österreich, sprachen Deutsch auf Muttersprache-Niveau und hatten kaum mehr Beziehungen zu ihren vermeintlichen Herkunftsstaaten. Wie sehr die Familien in Österreich verwurzelt und Teil unserer Gesellschaft waren, zeigten die großen Protestaktionen in den sozialen Medien und vor Ort unmittelbar vor der Abschiebung. „Ich kann und will nicht glauben, dass wir in einem Land leben, wo dies in dieser Form wirklich notwendig ist”, betonte Bundespräsident Alexander Van der Bellen in einer Videobotschaft. „Wir müssen einen Weg des menschlichen, respektvollen Umganges miteinander finden. Gerade wenn Kinder die Hauptleidtragenden sind. Geben wir dem Wohl von Kindern und Jugendlichen Vorrang“, so der Bundespräsident.
„Genau in diesem Punkt besteht Handlungsbedarf für den Gesetzgeber und die Vollziehung. Denn die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen ist zwar verfassungsrechtlich verankert, im Kriterienkatalog zur Beurteilung des Privat- und Familienlebens, der in Fällen des humanitären Bleiberechts heranzuziehen ist, ist das Wohl des Kindes aber nicht aufgelistet“, so Integrationsreferentin Petra Wimmer (GRÜNE).
Weiters fordern die Grünen eine Reform des humanitären Bleiberechts, indem in diesen Verfahren wieder die Länder und Gemeinden in Form von Härtefallkommissionen verpflichtend eingebunden werden. „In diesen Verfahren werden vorwiegend menschliche Gesichtspunkte geprüft, wie die Integration der Betroffenen, wie lange sie in Österreich leben, ob sie in die Schule gehen, wie sie in der Gesellschaft vernetzt sind und wie sie sich beruflich und ehrenamtlich engagieren”, so Wimmer.
Der Antrag der Grünen beinhaltet eine Aufforderung an die Bürgermeisterin, sich bei beiden Punkten – vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls in allen Phasen des Asylverfahrens sowie Einführung von Härtefallkommissionen mit Einbeziehung der betroffenen Gemeinden – bei der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesminister für Inneres, für entsprechende Reformen einzusetzen. Ziel sollte sein, gut integrierten Personen und Familien ein humanitäres Bleiberecht zu gewähren. Mit 14 Stimmen (allen Grün- und SP- sowie 2 VP-Mandatar*innen) verfehlte der Antrag die notwendige Mehrheit. „Es ist sehr schade, dass auch die Vöcklabrucker ÖVP den rigiden und unmenschlichen Kurs ihrer Bundespartei mehrheitlich mitträgt“, so Wimmer. „Wir Grüne werden uns weiterhin – gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und den Kirchen – für eine menschliche Asyl- und Integrationspolitik einsetzen“, verspricht Wimmer abschließend.