Härtefall-Kommission JETZT!

#mitHerzundVerstand

Herz und Verstand für Vöcklabruck

Die Härte der österreichischen Asylgesetzgebung und deren rigoroser Vollzug rückt immer dann ins Bewusstsein, wenn menschliche Tragödien ein Gesicht bekommen. Wenn gut integrierte Menschen ihre (neue) Heimat verlassen müssen, wenn Kinder beteiligt sind und das Umfeld dies nicht stillschweigend hinnimmt.
Der Großteil der Abschiebungen findet allerdings abseits der Öffentlichkeit statt und viele Schicksale sind nicht weniger dramatisch. Die Vereinbarkeit mit den Menschen- und Kinderrechten ist oftmals schwer vorstellbar, wie der Fall der 12-jährigen Tina zeigt.
Menschen, die in der Flüchtlingsbetreuung und -beratung arbeiten, machen schon seit vielen Jahren auf die Verschärfung der Gesetze, auf die hohe Fehlerquote bei Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und auf die Aushebelung des humanitären Bleiberechts aufmerksam.
Seit die Zuständigkeit für die Gewährung des humanitären Bleiberechts an das Innenministerium und somit das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl übergegangen ist, kam es zu zahlreichen Fällen, in denen menschliche Aspekte zu wenig beachtet wurden.
Eine Reform des humanitären Bleiberechts (§§55 und 56 AsylG) ist geboten, indem in diesen Verfahren wieder die Länder und Gemeinden in Form von Härtefallkommissionen verpflichtend eingebunden werden. In diesen Verfahren werden vorwiegend menschliche Gesichtspunkte geprüft, wie die Integration der Betroffenen, wie lange sie in Österreich leben, ob sie in die Schule gehen, wie sie in der Gesellschaft vernetzt sind und wie sie sich beruflich und ehrenamtlich engagieren. Dies wäre ein wichtiger Vorstoß Richtung Menschlichkeit, sozusagen ein Blick vom Paragrafen hin zu den betroffenen Menschen, bevor die Abschiebemaßnahmen ins Rollen kommen.

Im Gemeinderat am 22. März wird über einen Antrag der Grünen auf Einrichtung von Härtefallkomissionen (Resolution an die Bundesregierung) abgestimmt.

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