Der Lebensmittelmarkt Merkur will nach Vöcklabruck – auf ein Grundstück an der B 145. Auf diesem hat derzeit ein Autohändler seinen Betrieb, der absiedeln will. Wenn es nach Schwarz-Blau-Rot geht soll dieses Grundstück in Geschäftsgebiet umgewidmet werden, damit darauf ein Merkur-Markt mit 1500 m2 Verkaufsfläche und entsprechender Parkplatzanzahl – alles auf einer Ebene – entstehen kann. Das benachbarte Grundstück (derzeit ein Wohnmobil-Händler) würde Merkur mieten, um seinen Markt direkt von der Bundestraße her aufzuschließen und Mitarbeiter*innenparkplätze zu errichten. Dadurch würde ein zusätzlicher Kreuzungsast gegenüber der Max-Plank-Straße entstehen. Diese Umwidmung widerspräche allerdings der neuen Novelle zum Raumordnungsgesetz, die derzeit im Landtag verhandelt wird: erstens, weil keine eingeschoßigen Geschäftsbauten mehr genehmigt werden, zweitens, weil maximal die Hälfte der Parkplätze oberirdisch sein darf, und drittens, weil es auch für die Mitarbeiter-Parkplätze eine Geschäftswidmung braucht. Daher wollen Merkur und die Mehrheit des Gemeinderates noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes (frühestens im Herbst 2020) vollendete Tatsachen schaffen. Beim Gemeinderat am 6. Juni soll das Umwidmungsverfahren eingeleitet werden.
„Verfehlte Raumordnung und weitere Schwächung der Innenstadtgeschäfte.“
Die Grünen sprechen sich klar gegen diese Umwidmung aus. Neben dem Widerspruch zum neuen Raumordnungsgesetz ist die weitere Schwächung der Innenstadt durch die Schaffung von 1500 m2 zusätzlicher Verkaufsfläche am Stadtrand der entscheidende Grund. Es ist schon sonderbar, dass genau jene Fraktionen, die die Abschaffung der Fußgängerzone mit dem Argument begründet haben, die Innenstadtbetriebe stärken zu wollen, nun für diesen Merkur-Markt am Stadtrand eintreten. Die von den Grünen immer wieder kritisierte verfehlte Raumordnungs- und Wirtschaftspolitik der großzügigen Widmung von Verkaufsflächen an der Peripherie würde wieder einmal fortgesetzt werden.