AKTUELLES ZUM CORONAVIRUS

– Welche Maßnahmen wozu ergriffen werden, was jede*r von uns tun kann und soll und woran man Corona erkennt.

Schau auf dich, bleib zu Hause.

MASSNAHMEN

BITTE BLEIBEN SIE ZUHAUSE!
Das Haus bzw. die Wohnung sollte nur aus folgenden Gründen verlassen werden:

  •  Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist
  •  Dringend notwendige Besorgungen wie Lebensmittel 
  • Hilfe für andere Menschen. Und auch da gilt: Abstand voneinander halten!

Veranstaltungen werden gänzlich untersagt.  An keinem Ort sollen sich mehr als fünf Menschen auf einmal treffen. Einzige Ausnahmen sind jene Aktivitäten, die der Bekämpfung des Corona-Virus dienen.

Restaurants wurden vollständig geschlossen. Die Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices gewährleistet.​

Unterricht an Schulen wird ausgesetzt. 
Der Unterricht wird auf E-Learning umgestellt. An Kindergärten und Schulen für Kinder bis 14 Jahre soll es eine Betreuungsmöglichkeit geben, wenn für die Eltern nicht bei ihren Kindern zuhause bleiben können. Infos gibt es an den Volksschulen vor allem über die Mitteilungshefte, Mailverteiler der Klassen-Elternvertreter, WhatsApp-Gruppen oder über die Schul-Homepage. An den Höheren Schulen gibt es zusätzlich Plattformen wie WebUntis, über die schon jetzt etwa die Hausübungen für die einzelnen Klassen abgerufen werden können. Die Schulen werden bis 14. April, das ist bis nach den Osterferien, zu bleiben.

Die Zentralmatura wird um mindestens 2 Wochen verschoben.

ArbeitgeberInnen sind aufgefordert, ihren MitarbeiterInnen, sofern es die Tätigkeit erlaubt, das Arbeiten zuhause zu ermöglichen.
Bis zu 3 Wochen Sonderurlaub für ArbeitnehmerInnen mit Betreuungspflichten sind möglich, der Bund wird 1/3 der Kosten ersetzen. Davon unberührt sind Pflegeurlaub oder Urlaub. Es besteht kein Rechtsanspruch, Vereinbarungssache zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen.

Unter diesen Links finden sie Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen:
ÖGB
WKO
AK

Der Handel macht Pause. Versorgungsnotwendige Bereiche wie Lebensmittelverkauf, Apotheken, Tankstellen und Trafiken bleiben offen.

Mittlerweile gibt es in ganz Österreich Grenzkontrollen. 

Für all jene, die via Luftweg nach Österreich einreisen, gilt ab Donnerstag Mitternacht die Verpflichtung zur 14-tägigen Selbstquarantäne. Die Regelung gilt bis einschließlich 10. April.

Sonstigen Drittstaatsangehörige ist die Einreise nach Österreich von außerhalb des Schengenraumes auf dem Luftweg grundsätzlich untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mitglieder des Personals diplomatischer Missionen, Angestellte internationaler Organisationen sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige dieser Personen. Auch Angestellte internationaler Organisationen, humanitäre Einsatzkräfte, Pflege- und Gesundheitspersonal, Transitpassagiere, sowie Personen, die im Güterverkehr tätig sind, dürfen einreisen.

Andere Fremde dürfen nur dann über den Luftweg nach Österreich einreisen, wenn sie ein Gesundheitszeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorlegen. Darin muss ein negativer Coronavirus-Test bestätigt sein, der nicht älter als vier Tage ist. Wer das Gesundheitszeugnis bei der Einreise nicht vorlegen kann, ist für 14 Tage in einer geeigneten Unterkunft unterzubringen, die in diesem Zeitraum nicht verlassen darf.

Neben der Aufgabe, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, muss Versorgungssicherheit in Österreich zu jeder Zeit gewährleistet sein. Deshalb wird die bevorstehende Ausmusterung von Grundwehrdienern gestoppt. Darüber hinaus werden bestehende Zivildiener verlängert sowie weitere Zivildiener mobilisiert, um Engpässe bei der Pflege und in der 24-Stunden-Betreuung zu verhindern.

Krankschreibungen sind auch telefonisch möglich, Medikamentenverordnungen können auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Arzt und Patient erfolgen. Die Abholung in der Apotheke erfordert nicht mehr unbedingt ein Papierrezept. 

Besuchsverbot in Spitälern, ausgenommen sind nur Kinder- und Palliativstationen. Einführung von Schleusen und Gesundheitschecks an den Eingängen von Krankenhäusern

Keine Taufen, keine Hochzeiten.

“Koste es, was es wolle” – 38 Mrd. das größte Rettungspaket der zweiten Republik

  • 15 Mrd Nothilfe für jene Firmen, die von den Maßnahmen am meisten betroffen sind
  • 9 Mrd. für Garantien und Haftungen
  • 10 Mrd. machen Steuerstundungen und –herabsetzungen aus

In Salzburg wurden einzelne Orte oder Talschaften unter Quarantäne gestellt, zuletzt das Gasteiner- und das Großarltal sowie die Gemeinde Flachau, Altenmarkt i. Pongau, Zell am See, Saalbach.
Ausgangssperre für ganz Tirol.

BM Anschober kündigt eine Sperre für Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen an.

Alle Ämter werden in Österreich geschlossen, dafür gibt es aber eine Unterbrechung fast aller Fristen bis zum 30. April – das gilt etwa für Strafmandate, Asylverfahren oder Verfahren vor dem Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof.

Große Lebensmittelhändler rufen ab heute zwischen 8 und 9 Uhr zu einer Einkaufsstunde für ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen auf, die selbst einkaufen gehen müssen. Zudem wird ab 1. April das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) in Supermärkten verpflichtend, sofern diese beim Eingang verteilt werden. Ab 6. April gilt dies verpflichtend.

In der Quarantänezeit wird auch ein Anstieg an Gewalt gegen Frauen befürchtet. Daher werden auch alle Frauenhäuser weiter geöffnet haben. Aufstockung der Kapazitäten der Frauenhelpline (0800 222 555)​

Spielplätze und Parks bleiben vorübergehend geöffnet (Bitte den 1m-Abstand zu beachten!)​

FAHRPLAN AUS DER KRISE

REGELUNGEN UND VORGEHEN BIS OSTERN

8 Tage strikte Einhaltung der bisherigen Maßnahmen mit Ziel Kräfte zu bündeln und Virus möglichst einzudämmen. 

Keine Familienfeiern zu Ostern!!!

HANDEL UND DIENSTLEISTUNGEN

Ab 14.4. können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen:

  • Max. 400m² Verkaufsfläche
  • Nur 1 Kunde pro 20 m²
  • Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
  • Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
  • Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden

Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab 14.4. aufsperren unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich

Die 400 m² Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren

Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.

Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.

BILDUNGSBEREICH

Im Bildungsbereich bleibt die bestehende Regelung jedenfalls bis Mitte Mai bestehen

Bis Ende April wird die weitere Entwicklung evaluiert und dann wird festgelegt, wie die weitere Vorgehensweise ist

Matura und Lehrabschlüsse können aber jedenfalls unter strengen Auflagen durchgeführt werden und werden bereits ab Anfang Mai wieder in die Schule zurückkehren.
Wer möchte, kann auch mündlich maturieren.

Für alle weiteren Kinder ist selbstverständlich eine Betreuung im Kindergarten oder der Schule sichergestellt, falls die Betreuung nicht zuhause erfolgen kann

An den Universitäten sollen bis auf weiteres die Lehrveranstaltungen auf digitale Weise stattfinden – Prüfungen können stattfinden, wenn die entsprechenden Auflagen eingehalten werden.

VERANSTALTUNGEN

Bis Ende Juni werden keine Veranstaltungen stattfinden. 
Bis Ende April wird entschieden, was über den Sommer möglich sein wird.

BEGLEITENDE MASSNAHME

Um diese Lockerungen durchführen zu können, braucht es aber begleitende Maßnahmen, die das Risiko reduzieren, dass es zu einer zweiten Infektionswelle kommt.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN

Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis Ende April bestehen und werden bis dahin weiter evaluiert 

Neben den Besorgungen des täglichen Bedarfs, darf man nach Ostern natürlich in alle Geschäfte einkaufen gehen, die dann geöffnet haben.

Auch das Bewegen an der frischen Luft ist nach wie vor möglich – und dafür werden wir ab Dienstag nach Ostern die Bundesgärten wieder öffnen. Es wird aber strenge Einlasskontrollen geben und die Polizei wird kontrollieren, ob die Abstände eingehalten werden. 

AUSWEITUNG DER „MASKENPFLICHT“

Neben den Supermärkten wird diese ab 14. April in allen Geschäften gelten, die geöffnet sind.
Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wird es ab 14. April eine Verpflichtung geben, Mund und Nase zu bedecken.
Wenn kein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung steht, kann auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden.
Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden.

CONTAINMENT-STRATEGIE

Unser Ziel muss es sein, dass jeder Verdachtsfall sobald als möglich Klarheit hat, ob er infiziert ist. Danach soll so schnell als möglich das Tracking der Kontakte durchgeführt werden, die mit dem Infizierten in den vergangenen Tagen in Kontakt waren. Dafür wollen wir alle vorhandenen Kanäle nutzen – sowohl durch digitale Applikationen, die das unterstützen, als auch, wie bisher schon, durch direkte Kontaktaufnahme seitens der Behörden mit Verdachtsfällen

BESONDERER SCHUTZ DER RISIKOGRUPPEN

Risikogruppen sollen möglichst zuhause bleiben

Haben auch im Parlament am vergangenen Woche die notwendige rechtliche Grundlage geschaffen, dass besonders Gefährdete, die noch im Erwerbsleben stehen, einen Anspruch auf Home-Office bzw. auf Dienstfreistellung hat ​

WAS IST DAS CORONAVIRUS?

​Coronaviren (CoV) können von leichten Erkältungen bis zu schweren Lungenentzündungen verursachen. Das MERS-CoV, der 2012 erstmals bei Menschen aufgetreten ist, sowie das SARS-CoV gehören zu dieser Virenfamilie und ist gekennzeichnet davon, dass es zwischen Tieren und Menschen übertragen wird.

Das neuartige CoronaVirus (2019-nCoV) wurde erstmals in der chinesischen Region Wuhan am 7. Jänner 2020 identifiziert.

WIE GEFÄHRLICH IST DAS CORONAVIRUS?

Die Gefährlichkeit ist noch nicht genau abzusehen, allerdings scheint es deutlich niedriger als damals bei MERS und SARS. Man geht von einer Sterblichkeit von bis zu drei Prozent aus, also ähnlich wie bei herkömmlichen Influenzaviren.

WIE KANN EINE ANSTECKUNG VERMIEDEN WERDEN?

Sekrete des Atmungstraktes, Speichel, Ausscheidungen und Körperflüssigkeiten können infektiös sein.

Um eine Ansteckung zu vermeiden, sollte man

  • mehrmals täglich Hände mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel waschen
  • Beim Husten oder Niesen Mund und Nase nicht mit den Händen bedecken
  • direkten Kontakt zu kranken Menschen meiden

WIE ÄUSSERT SICH DIE KRANKHEIT?

Meist sind die Infektionen mild und asymptomatisch.
​Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden sind häufige Anzeichen einer Infektion. In schwereren Fällen kann auch eine Lungenentzündung, ein schweres akutes Atemwegssyndrom, Nierenversagen oder Tod verursachen.

Quelle: https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/​

CORONA HOTLINES

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  • Infoline Coronavirus
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  • Österreichisches
    Gesundheitstelefon 
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