Zukunft wird aus Mut gemacht

Chancen aus der Regierungsbeteiligung nutzen

Die Grünen wollen eine klimaneutrale Stadt (am Foto: Umweltstadträtin Sonja Pickhardt-Kröpfel und Grünen-Sprecher Stefan Hindinger)

Seit Jänner gibt es erstmals eine Regierungsbeteiligung der Grünen auf Bundesebene. Die Grünen wollen die Chancen daraus für Vöcklabruck nutzen. An vorderster Stelle steht das im Regierungsprogramm formulierte Ziel der Klimaneutralität, das Gleichgewicht zwischen dem Ausstoß und der Bindung von Treibhausgasen, das wir auch in unserer Stadt umsetzen wollen. Es gilt die künftigen Förderschienen etwa für PV-Anlagen, Energiesparen und umweltfreundlichen Verkehr (Öffentlicher-, Rad- und Fußgängerverkehr, Car-Sharing) zu nutzen. Aber auch im Bildungsbereich gibt es viele Anknüpfungspunkte im Regierungsprogramm: Ausbau der Kinderbetreuungsplätze und ganztägigen Schulformen, mehr unterstützendes Personal an Schulen, Pilotprogramm für 100 ausgewählte Schulen mit besonderen Anforderungen, verstärkte Einbeziehung der Eltern in die Sprachförderung, spezielle Ferienangebote. Weniger Flächenfraß und Stärkung der Ortskerne durch eine zukunftsfähige Raumordnung sind weitere Punkte. Und nicht zuletzt soll die Abschaffung von Amtsgeheimnis und Amtsverschwiegenheit auch zu mehr Transparenz in der Gemeinde beitragen.

Was Türkis-Grün für die Gemeinden bedeutet:

Moderne Verwaltung und Transparenz

  • Einführung von Benchmarks – damit sollen auch Vergleiche zwischen Gemeinden ermöglicht werden. Abschaffung der Umsatzsteuer bei Gemeindekooperationen.
  • Im Finanzausgleich soll die Erreichung der Klimaziele besonders berücksichtigt werden. Kooperationsbereite Gemeinden sollen aufgrund höherer finanzieller Erfordernisse (z.B. Lage, Betreuungsbedarf, Siedlungsstruktur etc.) aber auch zentraler- und überörtlicher Funktionen mehr Mittel aus dem FAG bekommen. Eine Reform gemeinderelevanter Steuern soll geprüft werden.
  • Einführung von ökosozialen Vergabekriterien, die bindend für die bundesweite Beschaffung sind – ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Beschaffung in Ländern und Gemeinden.
  • Abschaffung von Amtsgeheimnis und Amtsverschwiegenheit. Insbesondere Studien, Gutachten, Stellungnahmen, Verträge ab einem festzulegenden Schwellenwert müssen verpflichtend aktiv veröffentlicht werden.
    Gebührenfreier Zugang zu Informationen unverzüglich, jedenfalls binnen vier Wochen (in begründeten Fällen acht Wochen).

Klimaschutz

  • Klimaneutralität bis 2040
  • Klimaneutrale Verwaltung: Die Vorhaben des Bundes sollen sich auch in den Gemeinden niederschlagen:  z.B.Neubau im Niedrigstenergie-Standard, PV-Anlagen verpflichtend (wenn möglich), 100% Umweltzeichen-zertifizierter Ökostrom ab 2021, Veranstaltungen mindestens als Green Event / Green Meeting, Umstellung des Fuhrparks wo möglich auf emissionsfreie Fahrzeuge, keine Neuzulassung von Verbrennungsmotoren ab 2027, Beschaffung 100% regional und saisonal, 30% Bio-Quote bis 2025, …
  • Erhöhung der Sanierungsrate- und Qualität bei Gebäuden
  • 1-Million-Dächer-Photovoltaik-Programm
  • Verpflichtender und unabhängiger Klimacheck für alle neuen Gesetze und Verordnungen

Umweltfreundliche, leistbare Mobilität für alle

  • Sicherstellung eines weitgehend stündlichen, ganztägigen ÖV-Angebots im urbanen Raum und ländlichen Gebiet durch sämtliche Mobilitätsservices (Bahn, Bus, Bim, Carsharing, Mikro-ÖV, Sammeltaxis, Ridesharing-Plattformen…)
  • 1-2-3-Österreich-Ticket
  • Öffi-Milliarde für Nahverkehr
  • Neue Radkultur: Berücksichtigung des Radverkehrs bei allen Infrastrukturinvestitionen für Straßen, Bahnhöfe, Wohn-/Städtebau und in der Raumplanung

Wohnen, Raumordnung

  • Vorrang von Nachverdichtung und Überbauung vor Versiegelung grüner Wiesen, Förderung von flächenoptimierten Bauweisen bei Neubauten. Vergabe von Wohnbaufördermitteln nur noch unter der Voraussetzung, dass umweltschonend gebaut wird. Explizite verfassungsrechtliche Regelung der Vertragsraumordnung zur Erhöhung der Rechtssicherheit.
  • Das Instrument des Baurechts soll attraktiver gestaltet werden (Der Bund, der Grundstücke hauptsächlich per Baurecht vergeben will, als Vorbild).
  • Einnahmen aus der Wohnbauförderung sollen wieder für Wohnen zweckgewidmet werden.
  • Es soll eine “Österreichweite Bodenschutzstrategie für sparsameren Flächenverbrauch” ausgearbeitet werden, u.a. mit einem “Zielpfad zur Reduktion des Flächenverbrauchs auf Netto 2,5 ha/Tag bis 2030” sowie der “Umsetzung der ÖROK-Empfehlungen zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne und zum Flächensparen, Flächenmanagement und zur aktiven Bodenpolitik

Bildung

  • Stärkung der elementaren Bildung – Ausbau qualitätsvoller Kinderbetreuungsplätze, Ausbildungsoffensive für Pädagog*innen, Förderung der Vielfalt im Team
  • Schulen mit besonderen Herausforderungen stützen – Pilotprogramm an 100 ausgewählten Schulen
  • Mehr Ferienbetreuung und Sommerunterricht – Förderung der Kinder und Entlastung der Eltern
  • Bedarfsgerechter Ausbau ganztägiger Schulformen zur Ermöglichung der Wahlfreiheit
  • mehr unterstützendes Personal an Schulen
  • verstärkte Einbeziehung der Eltern in die Sprachförderung

Sportstätteninfrastruktur

Verbesserung der Auslastung öffentlich finanzierter Sportinfrastruktur, von Gebäuden und anderen Liegenschaften: Ganzjährige Nutzung von Sportflächen in öffentlicher Hand (z.B. Schulen) sicherstellen.

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